Unsere Rolle — klar und transparent
Nerma ist ein unabhängiger Transportvermittler und Spediteur gemäss OR Art. 439ff (Schweizer Obligationenrecht). Wir organisieren Transporte im Auftrag unserer Kunden und beauftragen dafür sorgfältig ausgewählte, zugelassene und versicherte Frachtführer.
Nerma betreibt keine eigenen Fahrzeuge und ist kein Frachtführer im Sinne der CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road).
✓ Alle eingesetzten Partner verfügen über gültige Transportlizenzen
✓ Wir koordinieren und überwachen jeden Auftrag persönlich
✓ Bei Problemen sind wir Ihr direkter Ansprechpartner
Haftung für Transportschäden
Die Haftung für Schäden, Verluste oder Beschädigungen der transportierten Ware liegt beim beauftragten Frachtführer. Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt die CMR, bei nationalen Transporten die jeweiligen nationalen Transportgesetze.
Nerma haftet nicht für:
— Verspätungen aufgrund von Verkehr, Wetter, Grenzkontrollen oder höherer Gewalt
— Folgeschäden durch verspätete Lieferungen
— Schäden durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden
Nerma haftet hingegen für die sorgfältige Auswahl des Frachtführers sowie für die korrekte Weiterleitung aller Auftragsinformationen.
CMR — Internationaler Strassentransport
Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Strasse gilt die CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route). Die CMR begrenzt die Haftung des Frachtführers auf 8.33 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Bruttogewicht der beschädigten oder verlorenen Ware.
Wir empfehlen unseren Kunden ausdrücklich, eine eigene Transportversicherung abzuschliessen, wenn der Warenwert die CMR-Haftungsgrenzen übersteigt. Gerne vermitteln wir auf Anfrage entsprechende Kontakte.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Transport relevanten Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere:
— Art der Ware und allfälligen Gefahrgutstatus (ADR)
— Korrekte Abhol- und Zustelladressen inkl. Ansprechpartner
— Besondere Handhabungsvorschriften (Temperatur, Zerbrechlich etc.)
— Zolldokumente bei grenzüberschreitenden Sendungen
Bei falschen oder unvollständigen Angaben trägt der Kunde die Verantwortung für daraus entstehende Mehrkosten oder Schäden.
Schadensmeldung
Schäden oder Verluste müssen unverzüglich gemeldet werden:
Sichtbare Schäden: Bei Lieferung direkt auf dem Lieferschein vermerken und sofort melden.
Verdeckte Schäden: Innert 7 Tagen nach Lieferung schriftlich melden.
Totalverlust: Innert 21 Tagen schriftlich melden.
Melden Sie Schäden bitte immer zuerst direkt an Nerma:
📍 Bahnhofstrasse 28, 9450 Altstätten
Wir kümmern uns um die weitere Abwicklung mit dem Frachtführer.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Altstätten, Kanton St. Gallen. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten zusätzlich die Bestimmungen der CMR sowie die nationalen Transportgesetze der beteiligten Länder.